XDA Orbit-Forum
Software (Windows Mobile) => Navigation => Topic started by: Twen on Dezember 20, 2006, 21:51:19
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Hallo,
wenn man ein Radarwarner im Auto hat, ist die Polizei ja dazu berechtigt, das Gerät zu beschlagnahmen. Ebenso bei Geräten die diese Funktion übernehmen. Wenn ich nun meinen XDA mit dem Radarwarnerabo ausstatte, ist die Polizei dann auch dazu berechtigt den XDA zu beschlagnahmen?
Danke
Sven
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Ich glaube es gibt rechtlich keine Probleme, da es kein aktives System ist nur ein Informationssystem! Gruss Gremlin
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Hi zusammen ,
habe mein Orbit auch erst seit zwei Tagen , aber mich würde mal interessieren , wo man so einen Radarwarner bekommt vor den Orbit und welche Kosten man dafür einplanen sollte .
Netter Gruß / Neumi
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Den Radarwarner bekommst du direkt von TomTom kostet ca. 50 Euro pro Jahr plus Datenverkehr. Am besten solltest du dir dafür aber bei o2 ein Data-Pack bestellen, das kostet ca. 5 - 10 Euro. Denn wenn du 10 Tage pro Monat 2 Stunden lang die Verkehrsinformationen und Radarwarner benutzt, liegst du vom Preis schon über den 10 Euro, die du für ein 30 MB Datapack bezahlst.
Aber letztens hat der ADAC ja so ein System getestet, dass sehr ähnlich funktioniert, nur ohne Routenfunktion. Du musstest mit deinem GPS-Empfänger immer die aktuelle Position abrufen (natürlich während der ganzen Fahrt automatisch) und wenn jemand in deiner Nähe einen Blitzer gemeldet hat, warnt er dich davor, falls du einen Blitzer siehst, der nicht gemeldet wurde, konntest du ihn mit einem Tastendruck melden. Da hat der "Fachmann" aber auch gesagt, es sei verboten und das Handy dürfe einkassiert werden.
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Der Radarwarner im Auto ist nicht erlaubt aber einige Radiosender warnen ja auch vor Blitzern also was ist das für eine Doppelmoral??
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Na jetzt weiß ich ja schon einmal mehr ;)
Vielen Dank
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man kann sich hier anmelden, kostet 9,90€ im jahr und man kann sich für diesen betrag täglich (wenn man möchte) alle neuen blitzer auf den pda in den OVI ordner laden. der mitgliedsbeitrag ist für ein jahr echt ein witz und verursacht keine weiteren gprs kosten...
http://www.radarfalle.de/software/tomtom.php (http://www.radarfalle.de/software/tomtom.php)
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Ich möchte aber weiterhin darauf hinweisen, dass die Polizei das Recht hat jedes Gerät zu beschlagnahmen, welches vor Blitzern warnt!!!
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Es befindet sich Gesetzlich in der Grauzone! Seit dem diese Blitzeroverlays erschienen sind ist bisher noch kein Gerät beschlagnahmt worden oder ein Gerichtsurteil sprich Aktenzeichen darüber gefällt worden!
Im Gegensatz zu aktiven Radarwarnern, wo die Gestzlage eindeutig ist!
Selbst bei dem neuen MN6 sind die schon installiert wenn man sich den PNA oder die PDA Software kauft!
Darüber eine Diskussion zu führen würde zu weit gehen, denn darüber kann man genug lesen im Forum von www.Radarwarner.de wer sich dafür inressiert!
Das Fazit ist es gibt noch keinen eindeutigen Verbot dafür und deshalb dürfen Navigationsprogrammhersteller auch Navigationssoftware mit diesen Plugins hier verkaufen!
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Aber dennoch kann der Polizist es zumindest erstmal beschlagnahmen. Es klingt zwar merkwürdig ist aber so. Man kriegt es bestimmt wieder, da es ja wie gesagt ne Grauzone ist aber trotzdem nicht unbedingt erlaubt...
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Darf er gesetzlich nicht!!!
Er muss beweisen können das der PPC Wekzeug einer Straftat war.
Das benutzen eines PPC oder PDA stellt auch keinen Straftatbestand dar, stellt aber auch im Strassenverkehr keinen aktiven Warner dar! Er kann halt keine Mobilen Blitzer aktiv erkennen!
Auf Vermutung einer Straftat ist noch nicht zulässig!
Sonst müsste von den vielen Millionen Geräten die schon zur Navigation benutzt werden etliche beschlagnahmt worden sein! Ist bis jetzt kein einziger!
Man muss keine Angst mache wo keine ist, sonst könnte ich MN verklagen weil ich nur ein Häkchen machen muss um diese POI Warnung zu aktivieren!
Nach dem Gesetz ist alles als Betriebsbereit anzusehen, was mit 3 Handgriffen in Betrieb gesetzt werden kann das mach ich bei MN6 mit einem Handriff! Und es ist nicht so, dass ich das Plugin erst selbst installieren muss, sondern es schon direkt als fester Bestandteil integriert ist!
Man kann in diesem Fall mit der Beschlagnahme nur wegen eines POI -Warners schnell was falsches behaupten! Deshalb kann ich nur Raten bei www.Radarfalle.de Dir die Diskusionen anzusehen! Und da sind auch Polizisten mit im Forum!!!
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Da empfindest Du aber als falsch, da der Originalauszug von Henschel, den Du eingestellt hast eindeutig von aktiven Geräten spricht, siehe was in den Klammern steht (Radarwarner, Lasergeräte)! Also aktive Geräte!!!
Der POI Warner gehört also zu den passiven Geräten die keine Radarwellen oder Laserstrahlen aufspüren können, sondern davon abhängig, dass man bei diesen Positionseingaben machen muss, damit das Gerät dieses weiss!
Somit ist für einen PDA es nicht möglich, Mobile Radar- oder Lasermessungen zu erfassen und davor zu Warnen! Und die können an jedem Ort stehen!
Deswegen ist der POI Blitzerwarner keine sichere Sache um vor Mobilen Messungen zu schützen und kann deshalb nur vor Unfallschwerpunkten warnen!
Und damit Argumentieren die Kommunen, dass Sie nur festinstallierte Blitzer aufstellen um Unfallschwerpunkte sicherer zu machen!
Weisst von dem Unfallschwerpunkt und wirst davor gewarnt, dass dort einer ist, dient es zu Deiner Sicherheit und auch anderer!
Bis jetzt hat keiner in irgendeinem Forum berichtet in 6Jahren, dass ihm sein Gerät weggenommen worden ist oder ein Gerichtsurteil darüber ausgesprochen wurde! Oder dafür dein Henschel-Text erweitert wurde in der StVo!!!
Wenn Du schon was davon gelesen hast, schick mir bitte den Link!!!
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Hallo,
wenn man ein Radarwarner im Auto hat, ist die Polizei ja dazu berechtigt, das Gerät zu beschlagnahmen. Ebenso bei Geräten die diese Funktion übernehmen. Wenn ich nun meinen XDA mit dem Radarwarnerabo ausstatte, ist die Polizei dann auch dazu berechtigt den XDA zu beschlagnahmen?
Danke
Sven
mmmmh... Ja, dann ist es doch nen Radarwarner... :D
Nee, jetzt mal im Erst....Wenn bei uns im Radio die Radarmeßstellen durchgesagt werden , wird dann auch mein AUTORADIO beschlagnahmt...
Grüße SeVen
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Man darf einen Fehler nicht machen und diesen PDA mit dem Autoradio zu vergleichen mit Radio-Durchsagen,die Blitzer melden!
Dies ist eindeutig geklärt und erlaubt jetzt kommt der Text:
Das diese durchsagen dem Autofahrer vermitteln, dass man an jeder Stelle und jedem Ort und zu jeder Zeit mit einer Vekehrsüberwachungsmaßnahmen zu rechnen haben muss.
Ein PDA mit oder ohne Telefon oder als PNA befindet sich rechtlich in der Grauzone und das heisst! Es gibt keine richtige Gesetzlage dafür, somit ist es weder verboten noch erlaubt und sollte immer auf dem laufenden sein!
Und da bezieht sich nur auf Deutschland! In anderen Europäischen Ländern sieht die Gesetlage zu diesen Plugins ganz anders aus und man sollte sich da schon genau erkundigen oder besser deinstallieren und mit normaler Navigation fahren!
Auch hier in Deutschland durch immer mehr Popolarität und steigenden Verkaufszahlen ist damit zu rechnen, dass ein Verbot in nächster Zukunf bevorsteht, da immer mehr Leute solch ein Gerät haben und diese Plugins benutzen!
Deshalb sollte man da auch immer auf dem laufenden sein!
Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!!
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Regeln werden von Menschen gemacht und was es da für Schwachsinnige gibt im Schilderwald Deuschland,darüber will man sich gar nicht auslassen!
Und Blitzer werden an solchen Stellen als Falle aufgestellt, wo selbst derjenige geblitzt wird, der sich ständig an die StVO hält!
Nicht umsonst haben diese Freunde den Spitznamen als"Fallensteller"bekommen!
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Das ist kein Widerspruch, sondern leider reine Tatsache! Und das Blitzer alleine nicht mehr zu Verkehrssicherung hingestellt werden ist mittlerweile jedem klar!
Die Blitzerei hat sich zum Millardengeschäft entwickelt, dass Bund und Kommunen sich die Taschen füllen können!
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Stimmt wohl, dass Blitzer nicht mehr nur an Gefahrenstellen aufgestellt werden. Aber gerade im Feierabendverkehr wird viel mit mobilen Blitzern geblitzt und wenn man dann mit dem Verkehr mitschwimmt wird man auch geblitzt.
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hallo an alle
so wie ich auf tomtom seite gelesen habe werdwn nur fest eingebaute kameras angezeigt und das ist vollig in ordnung und gesetztlich erlaubt sonst kann gar nicht von tomtom angeboten werden glaube ich jedenfalls
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Hallo babak!
Lies Dir doch mal den Threat durch, dann kannst Du ja noch mal überdenken was Du glaubst!
Das was Du geschrieben hast simmt so nicht, aber das habe ich in diesem Threat ja schon erläutert!
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ich glaube ich hab mich falsch ausgedruckt ich meine was tomtom selber anbietet ist legal aber andere software wie zum beispiel speedlimit [http://www.radarfalle.de/software/speedlimit.php] ist zu bedenken
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ich glaube ich hab mich falsch ausgedruckt ich meine was tomtom selber anbietet ist legal aber andere software wie zum beispiel speedlimit [http://www.radarfalle.de/software/speedlimit.php] ist zu bedenken
Lach, nee so einfach gehts nicht...
Beispiel : Setz mal vom Fourm aus nen Link zu den Anbietern von CloneCD und Alcohol 120 %...diese Firma ist auch in Deutschland LEGAL...
dann bekommste Post von Rechtsanwälten und ne Abmahnung. Spreche da aus Erfahrung.
Und in dem Thread gings nur darum, dass neue Versionen der beiden Programmen drin sind.
Ach und die Abmahnung kam NICHT von der Firma Slysoft, sondern von nem Anwalt der die Musikindustrie vertrat.
Nur soviel zum THEMA, was angeboten wird ist rechtlich OK....
Grüße SeVen
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Sorry Paul,
dass ich Deinen Beitrag gelöscht habe, aber Du gibst den Henschel wieder wo ausdrücklich das Betreiben aktiver Gerät verboten ist!
Das hättest Du oben schon lesen können!
Bitte such lieber einen Beitrag, wo schon mal jemand bestraft worden ist , dass er wegen einen PDA oder PPC oder Smartphones Blitzerwarnungen anzeigen lassen hat,verurteilt worden ist!
Den Henschel mit der StVO gibt es schon zig Jahre, die Blitzerwarner kamen später und in den 8 Jahren, wo man diese benutzt, ist noch kein Aktenzeichen bekannt wo ein Richter ein Urteil gesprochen hat oder ein Polizist dieses beschlagnahmt hat!
Wenn Du mir das Aktenzeichen gibst , dann reden wir weiter!
Aber nicht mit dem uralten Wisch den Du da reingestellt hast! Das ist kein Argument! Deswegen lasse solche Sachen hier raus, weil dieser Wisch nicht die Gesetzeslage passiver Anzeigegeräte liefert!
Liefer ein Urteil oder ein überarbeiteten Henschel , dann steht die Rechtslage fest!
Und beides kannst Du nicht und, obwohl diese PPC´schon fast 10 Jahre mit Blitzerwarner benutzt werden! Seltsam nicht wahr! Warum hat man noch nichts im Fernsehen darüber gehört, dass jemand deswegen verurteilt worden ist!
Über aktive Geräte war dagegen schon öfter im Fernsehen zu sehen wie diese beschlagnahmt wurden und die Urteile dazu!
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Lach, nee so einfach gehts nicht...
Beispiel : Setz mal vom Fourm aus nen Link zu den Anbietern von CloneCD und Alcohol 120 %...diese Firma ist auch in Deutschland LEGAL...
dann bekommste Post von Rechtsanwälten und ne Abmahnung. Spreche da aus Erfahrung.
Und in dem Thread gings nur darum, dass neue Versionen der beiden Programmen drin sind.
Ach und die Abmahnung kam NICHT von der Firma Slysoft, sondern von nem Anwalt der die Musikindustrie vertrat.
Nur soviel zum THEMA, was angeboten wird ist rechtlich OK....
Grüße SeVen
du hast ein schlechtes beispiel ausgesucht die beide software von slysoft die du genannt hast sind hier in deutschland legal die kannst du sogar bei mediamarkt kaufen aber versuch mal das programm any dvd bei der selben firma zukaufen bestimmt kannst du nicht ohne weiteres weisst du warum richtig weil das ilegal ist soviel zum thema legal oder ilegal in deutschland
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Es befindet sich Gesetzlich in der Grauzone! Seit dem diese Blitzeroverlays erschienen sind ist bisher noch kein Gerät beschlagnahmt worden oder ein Gerichtsurteil sprich Aktenzeichen darüber gefällt worden!
Im Gegensatz zu aktiven Radarwarnern, wo die Gestzlage eindeutig ist!
Selbst bei dem neuen MN6 sind die schon installiert wenn man sich den PNA oder die PDA Software kauft!
Darüber eine Diskussion zu führen würde zu weit gehen, denn darüber kann man genug lesen im Forum von www.Radarwarner.de wer sich dafür inressiert!
Das Fazit ist es gibt noch keinen eindeutigen Verbot dafür und deshalb dürfen Navigationsprogrammhersteller auch Navigationssoftware mit diesen Plugins hier verkaufen!
Der direkte Link ist : http://www.radarforum.de/forum/index.php?showforum=12
Ich habe das Forum noch nicht ganz durchgelesen, aber es gibt die Meinung, daß Anzeige von Verkehrsüberwachungspunkten veboten sein soll.
Werde dort weiter lesen.
Gruß
Brandwolf
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Es gibt welche die sagen es ist verboten und andere halten es nicht für verboten! Aber einen richtigen Gestz gibt es noch nicht das es verbietet und deshalb rede ich von einer "GRAUZONE"
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Hallo,
ein Spiegelartikel beschreibt hier das diskutiertes Thema. Ergebnis = Grauzone
http://www.spiegel.de/auto/werkstatt/0,1518,459460,00.html (http://www.spiegel.de/auto/werkstatt/0,1518,459460,00.html)
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Da hat ja idealfoyou mit allem Recht gehabt, was er hier geschrieben hat! Schade, dass Ihr Ihn hier rausgekelt habt! War eigentlich immer sehr Hilfsbereit und fachlich sehr gut!
Schade, wenn man sich hier umsieht verkommt das Forum jetzt immer weiter zur Laberecke!
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Hier hat ihn keiner rausgeekelt. Weiteres per PN.
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ich möchte das leidige thema nicht schon wieder zu diskussion bringen, aber gestern bin ich kurz vorm schlafen gehen beim nachtjournal auf rtl hängen geblieben. denn es ging um radar und auch poi-warner auf pdas...
vorab muss ich sagen, für mich war es ein schlecht rechachierter und gemachter bericht, indem sich der zuschauer nicht eine meinung bilden, sondern eine aufgezwungen bekommen sollte. rtl eben... die eigentliche aussage vom polizisten, den sie zum interview dahin gestellt haben war nun, dass die gesetzeslage beim nutzen von radarwarnern klar sei, 4 punkte in flensburg und nen saftiges bußgeld. jedoch wurde an keiner stelle deutlich, ob der polizist zu aktiven radarwarnern oder auch direkt zu pdas mit poi plugins befragt wurde, hielt sich äußerst allgemein, wichtig nur: die polizei sieht so was alles ja überhaupt nicht gern *ohohoh-angst-schweiß*. während sich die interviews mit den normalen verkehrteilnehmern aber direkt und genau auf die zusätzlichen poi files bezogen. weiß nicht so genau, wie ich euch das erklären soll, ohne einen noch längeren roman zu verfassen. unterm strich denke ich, es sollte angst machen und zur verunsicherung beitragen, um weiter (natürlich nur ausschliesslich an gefahrenstellen*klar*) die gebeutelten kassen der kommunen weiter aufzubessern...
der begriff "grauzone" trifft es derzeit wohl am besten... aber irgendwann bei strenger auslegung des gesetzes, wer weiß?! ergo jedem seins ob er das risiko eingehen möchte.
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Wenn sowas ganz Verboten wird, dann sind es solche Leute wie den Vertreiber dieser Geräte, den Sie im Bericht gezeigt haben!
Und dann frage ich mich warum so ein Bericht nur im Nachtjournal vom RTL kommt???
Die Abzocker in den Städten und Kommunen bekommen mittlerweile Angst das Ihr Reibach durch die Blitzer immer kleiner wird.
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Hi kam hier grad im Forum vorbei undhab euren Thread gefunden.
Alles Rechtliche findet ihr auf: http://www.radarfalle.de/POI/
Um es noch einmal einfach zu sagen, POI-Warner sind egal und es sieht auch z.Zt. nicht danach aus das sie in irgendeiner Weise verboten werden.
Ich benutze selbst einen mit meinem XDA Neo und bin sehr zufrieden damit. 99,8% aller stationären Blitzer sind eingetragen
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Hat denn schon jemand kostenlose POI-Programme getestet?? Ich suche immer noch nach einem Programm, dass die Navigation nicht so sehr beeinflusst (am besten nicht nur mit Warnung vor "Unfallschwerpunkten" sondern auch andere POIs). Den den ich in einem anderen Thread hier bereits erwähnt habe, der bremst TomTom wahnsinnig aus :(
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Also bei mir läuft GPS_Gate und SpeedLimit Super! Hier werden die Pois nicht in der Karte angezeigt sondern erscheinen auf dem Bildschirm für 10sec und das 2 mal, wil ich die erste Warnstufe auf Meteranzahl bestimmen kann und die zweite.
Ausserdem kann ich meinen Warnsound oder über Stimme selber auswählen´.
Und er warnz Richtungsabhängig und nicht wenn auf der Gegenüberliegenden Seite ein Starenkasten steht! Soweit ich weiss, kann das bisjetzt nur SpeedLimit.
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Na das klingt ja schonmal sehr fein :)
Und die neuesten Daten kann man dann immer durch "snychronisieren" oder so bekommen schätze ich ?
Was ich an meinen Proggi "CheckPOInt" eben noch sehr gut fand, ist das es noch sehr viele andere POIs gab wie z.B Supermärkte, Bauhäuser, Hotels aller Art, Restaurants/Fastfood, Banken etc. pp
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Hola,
es wurde gesagt das SpeedLimit alle in der Fahrtrichtung liegenden Blitzer anzeigt. Sind dort auch die Schwenkbaren fest installierten Blitzer, welche auf der anderen Straßenseite liegen berücksichtigt?
Wenn dann wäre das natürlich super...
Aber Check Point kann das glaub auch...
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Ja ich habe 2 schwenkbare Blitzer hier bei mir und bei diesen schlägt er immer Alarm ob die so oder so gedreht sind.
Alle anderen die bei mir fest insalliert sind nur auf der Seite wo ich fahre! Ich nutze das jetzt schon eineinhalb Jahre und es funktioniert Super!
Der GPS_Gate und Speedlimit mit Datenbank kann man sich kostenlos runterladen.
Ist zwar mit einer älteren Blitzerdatenank aber für 9,95 im Jahr kann man sich die ständig aktualisierten Datenbanken runterladen und das ist sein Geld wert.
Ausserdem ist GPS_Gate ein kostenpflichtiges Programm welches aber in Verbindung mit SpeedLimit unbegrenzt läuft.
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Hat denn schon jemand kostenlose POI-Programme getestet?? Ich suche immer noch nach einem Programm, dass die Navigation nicht so sehr beeinflusst (am besten nicht nur mit Warnung vor "Unfallschwerpunkten" sondern auch andere POIs). Den den ich in einem anderen Thread hier bereits erwähnt habe, der bremst TomTom wahnsinnig aus :(
Glaube kaum, dass die kostenpflichtigen Programme weniger belasten, als das kostenlose CheckPOInt. Orbit ist halt etwas schwach und verträgt nicht soviel POI's.
Vielleicht noch einen kleinen ''Beschleuniger'' installieren. ;)
Gruß Fisher17
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Ich kann Dir nur soviel sagen, dass da keinerlei belastung oder Perfomanceverlust ist
und das sage ich nicht so daher, dass weiss ich aus praktischer Erfahrung mit dem Orbit.
Wie ich schon geschrieben habe oben, kann man das kostenlos runterladen und ausprobieren auf www.Radarfalle.de
Glauben ist nicht wissen!
Und wenn Du es dann ausprobiert hast brauchst du nicht mehr glauben, dann weisst Du es! ;)
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Hm liegt es vielleicht daran, dass ich alle für DACH verfügbaren POIs runtergeladen habe?? Ich habe allerdings nur ein paar wenige wirklich aktiviert! Aber belasten die anderen die "nur im Ordner liegen" und nicht aktiviert sind vielleicht trotzdem das CheckPOInt-Programm bzw. den TomTom6 ??
Außerdem hab ich noch 3 weitere Fragen, bezgl. POIs:
1. Bei Checkpoint gibt es sog. Ampel & Geschwindigkeitsblitzer, also so wie ich das verstehe Blitzer die beides können: rote Ampel UND Geschwindigkeitskontrolle. Habe noch nie sowas gesehen, nur entweder Ampelblitzer oder Geschwindighkeitesblitzer. Gibt es sowas überhaupt in Deutschland oder Europa, weiß das jemand?
2. Wenn ich z.B. in die Kategorie Geschwindigkeitblitzer wechsle, gibt es dort alle möglichen Geschwindigkeiten: 20, 30,....100 km/h und auch ein POI mit einem "?" statt der Geschwindigkeit. Wofür ist das gut? Heißt das, dass dann alle Blitzer egal für welche Geschwindigkeit angezeigt werden ?? Und was ist wenn ich z.B. 50 auswähle, werden dann nur die 50km/h-Blitzer angezeigt oder alle BIS 50km/h ??
3. Es ging ja schon die Info rum, dass solche Blitzer-POIs inzwischen in der Schweiz ausdrücklich verboten sind! Weiß jemand, ob sich sowas nur auf Blitzer-POIs für die Schweiz bezieht, also wenn ich die Schweiz fahre und die Blitzer von Deutschland installiert habe, bekomme ich keinen Ärger?? Wäre schon wichtig zu wissen, den bei uns in Deutschland sind diese ja nicht verboten (Grauzone eben)
Vielen Dank für eure Geduld ;)
Grüße
PolloDiablo
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@ Orbit_Shuttle
Glauben ist nicht wissen! Da gebe ich dir Recht! Aber warum soll ich kostenpflichtiges ausprobieren, wenn es (noch) kostenlose Alternativen gibt.
Vorallem bieten die kostenplichtigen Programme für meine Zwecke nicht wirklich mehr. Gebe das Geld lieber für andere gute Programme aus, wenn es dafür keine kostenlose Alternative gibt. So macht halt jeder seine eigenen Erfahrungen. Sitze auch ''schon'' zwei Tage am PC mund anderen elektronischen Helfern ;)
Achso vergessen, bei mir läuft alles rund mit CheckPOInt. Keine Probleme. Habe aber auch nur benötigte POI's an (staatlicher Fotoservice und drei andere POI).
@all
Im übrigen sind mir diese andauernden Diskussionen, über Radarwarnungen, leid. Vorallem die Oberlehrer und die meinen, dass Recht vertreten zu müssen.
Warn- und Hinweisgeräte sind kein Freibrief zum Rasen. Das dürfte ja wohl jeden klar sein! Oder nicht!? :-X
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Hast du viele POIs auf dem Orbit drauf und nur die 4 aktiviert, oder insgesamt nur die 4 überhaupt auf deinem Orbit ?
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@PolloDiablo
Habe mit CheckPOInt zu den vorhandenen OVI noch 35 dazu geladen. Und von den gesamten OVI's, sind zZ. 19 aktiviert.
Gruß Fisher17
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D.h. du verwendest die original TomTom-Ovis + die von checkpoint?!
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Ich bin nicht für Raser, weder noch für Schleicher und auch nicht für diejenigen die auf dreispurigen Autobahnen nicht rechts fahren können sondern immer auf der Mittelspur!
Desweiteren kann ich keine Abzocke der Fallensteller leiden.
PS.:Dein letzter Satz kam mir aber Oberlehrerhafter vor als das, was ich alles hier bis jetzt gelesen habe @Fisher17.
Und erschrocken darüber das Du trotzdem kostenlose POI-Warner einsetzt bei Deiner Einstellung!
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D.h. du verwendest die original TomTom-Ovis + die von checkpoint?!
Ja.
@Orbit_Shuttle
Zur Kenntnis genommen.''Freibrief zum Rasen'' war nur eine Feststellung. Aber egal, ich schleich mich jetzt zur Arbeit.
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Sorry, aber ich glaube Du hast Tomaten auf den Augen oder ignorierst einfach was der andere schreibt!
Und in meinem letzten Zitat steht nichts über "Freibriefe für Raser"!!!
Ich finde das ein recht seltsames Verhalten von Dir ???
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Ich schließe dieses Thema mal, da scheinbar keine konkrete Antwort gegeben werden kann und es so langsam zum Off-Topic wird.
Falls jemand noch was konkretes dazu zu sagen hat, soll er sich bei mir per PN melden.
*** CLOSED ***
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Ich öffne das Thema wieder, da ein OrbitUserPit mir folgendes geschickt hat:
Guten Tag ,
tatsächlich gibt es unterschiedliche Aussagen und Stellungnahmen zum § 23 (1b) der Straßenverkehrsordnung.
(1b) 1Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. 2Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Der Gesetzestext spricht allgemein von "technischen Geräten" ohne diese genauer zu definieren. Dies lässt Raum für Spekulationen, die im Falle von klassischen Radarwarngeräten durch die Rechtsprechung beendet wurden. Es ist gerichtlich ausreichend bestätigt, dass klassische Radarwarngeräte verboten sind und von der Polizei zur Vernichtung eingezogen werden dürfen.
Solche klärende Rechtsprechung existiert in dem von Ihnen vorgetragenen Fall noch nicht. Entsprechende "Musterprozesse" stehen noch aus.
Trotzdem besteht kein Zweifel, dass unter die im Gesetzestext beschriebenen Geräte auch Navigationsgeräte (in jeglicher Ausführung) mit entsprechender Zusatzsoftware fallen.
Als der Absatz 1b in den § 23 StVO integriert wurde, war in der amtlichen Begründung (Erklärung des Gesetzgebers) zu der Gesetzesänderung zu lesen:
"...Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen..."
Folglich ist die Nutzung entsprechender Funktionen in Deutschland nicht gestattet.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Dohl
c/o Regierungspräsidium Freiburg
Landespolizeidirektion
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Also darf ich mein Radio auch nicht verwenden, da inzwischen auf nahezu allen Sendern entsprechende Warnungen durchgegeben werden. ;D
Ich betrachte das als die persönliche Meinung des besagten Herren. Um das durchzusetzen bedarf es einer Gesetzesänderung. ( Meine persönliche Meinung :o )
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Hi Mods,
irgendwie sollten die Threads zusammengefasst werden, denn dort http://www.orbit-forum.de/software/radar_blitzerwarner-t1634.0.html (http://www.orbit-forum.de/software/radar_blitzerwarner-t1634.0.html) wird das gleiche Thema diskutiert.
Gruß
Fred
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Nunja, streng genommen ist das Abscheifen auf die rechtlichen Aspekte im anderen Thread OT. Man sollte einfach in jedem Thread bei oder zumindest nahe der ursprünglichen Fragestellung bleiben. Im anderen Thread gehen aber auch nur die letzten Posts (auch von Dir ;) ) in die Richtung.
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Hallo "pemabo",
zu 1:
Ich denke die Durchsagen im Radio sind schon rechtlich abgesegnet, sonst wären sie schon längst untersagt worden. 8)
Diese kriegen auch automatisch jede Menge mehr Zuhörer als ohne die Warnungen oder? ???
Außerdem sind die ja nicht so genau wie die OVI's und tragen eher zu Sicherheit in diesen Gebieten (es wird automatisch langsamer/vorsichtiger gefahren).
Zu 2 ist im Zitat zu lesen:
Als der Absatz 1b in den § 23 StVO integriert wurde, war in der amtlichen Begründung (Erklärung des Gesetzgebers) zu der Gesetzesänderung zu lesen:
"...Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen..."
ist diese Gesetzesänderung meiner Meinung nach schon da.
Und es ist nicht die persönliche Meinung des besagten Herren, sondern die Erklärung zum Absatz 1b des § 23 StVO.
Grüße Pit V
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Hallo ich bin's nochmal.
Habe etwas beim Googe'ln gefunden:
Radarwarnung - was ist erlaubt? 30.05.2007, 15:21
Dieses Urteil zur "Behinderung der Verkehrsüberwachung" möchte ich den anderen Forumsteilnehmer keinesfalls vorenthalten :)
Ein Mann stellte sich in der Nähe einer aufgestellten Radarkontrolle mit einem Schild auf, auf dem für die Autofahrer zu lesen stand:
"Ich bin für RADARkontrollen"
Der Clou an der Geschichte ist, dass er listigerweise nur das Wort "Radar" deutlich groß und lesbar geschrieben hatte, so dass nur dieses Wort für sich nähernde Autofahrer lesbar war.
Die Richter des Verwaltungsgerichtes des Saarlandes gaben nunmehr den Behörden recht, die ihm unter Androhung eines Zwangsgeldes von 500 EUR untersagten, mit Schildern, Transparenten und Handzeichen auf Radarkontrollen hinzuweisen. Die Richter stellten fest, dass er dadurch unerlaubterweise die Verkehrsüberwachung behindert habe.
Gleichzeitig nahm man zu den Radarwarnungen im Radio wie folgt Stellung:
Die Radarmeldungen im Radio seien wegen des unüberschaubaren großen Adressatenkreises geeignet, darauf hinzuweisen, dass jederzeit an den unterschiedlichsten Orten mit Geschwindigkeitsbegrenzung gerechnet werden müsse und damit nur als allgemeiner Appell an die Einhaltung von Geschwindigkeitsregelungen zu verstehen:
Ergo:
Radarwarnungen im Radio erlaubt
Schilder, Transparente, Handzeichen & Co. untersagt...
Und hier noch ein interessanter Link !!!!:
http://www.wdr.de/themen/verkehr/1/navigationsgeraete_radarwarner/index.jhtml (http://www.wdr.de/themen/verkehr/1/navigationsgeraete_radarwarner/index.jhtml)
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Es ging vor ca. einem halben Jahr durch die Presse, dass man in der Schweiz rigoros gegen Navis mit Radarwarnungen vorgeht, und diese einzieht. Das Thema ist sehr ruhig geworden. Auch habe ich in der ADAC Zeitung noch nichts weiter gelesen.
Meines Wissens ist es (zur Zeit) nur verboten, wenn man die Radardaten im Navi per GPRS in echtzeit aktualisiert. Dann kann man es mit einem aktiven Rararwarngerät gleichsetzen.
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...mal was anderes...
Wer erlaubt der Polizei überhaupt in mein Handy zu gucken?
Die können doch nicht einfach mein Handy durchforsten, wenn sie wollen. In dem Falle einer Kontrolle würde ich es einfach aus machen. Ich glaube nicht, dass sie berechtigt sind zu fordern, dass ich es wieder anmache und meine Software zeige. Wer sagt denn dass ich TT oder ähnliches überhaupt drauf habe?!?!?
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Stimmt.
Bin der Meinung Du hast Recht!
Denn ich betrachte mein Orbit als persönliches Eigentum.
Und um PC´s zu durchsuchen benötigt man ja acuh
einen Durchsuchungsbeschluß.
Es ist außerdem ja meine private Post auf dem Orbit hinterlegt.
Würden die sich unerlaubten Zugang zum Orbit verschaffen, wäre das
ja auch eine Verletzung des Postgeheimnisses.
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Darf ich denn dem Polizisten verbieten an meinen Orbit zu gehen?
Meistens hat man dann bei dem Polizisten verkackt und er findet etwas anderes.
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Hi,
meistens hat man "verkackt"... Eh, deswegen gebe ich dem noch lange nicht mein Handy!
dann soll er was anderes suchen. Wenn ein Polizist zu dir nach Hause kommt und sagt, ich möchte mal gerne in deiner Wohnung stöbern, läßt du ihn das auch einfach so machen? Ich denke, er weiß was er darf und was er nicht darf.
Von daher geht das schon in Ordnung, wenn ich ihn frage, ob er das überhaupt darf. Kann man ja freundlich sagen!
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So lange du dich korrekt verhalten hast kann der Polizist ja gar nichts anderes finden. Wenn du es aber so vorbringst dass er sich gleich auf den Schlips getreten fühlt wirst du zumindest Zeit verlieren:
"Zeigen Sie mir mal bitte das Warndreieck, aha gut. Und jetzt den Verbandskasten. Schön, mal sehn ob der auch vollständig ist. Heftpflaster-check, Mullbinden-check,..."
Also immer schön freundlich bleiben. Aber bestimmt nicht in den Orbit schauen lassen!
P.s. das Verbot von Navis mit Radarwarnfunktion in der schweiz besteht immer noch und wird auch kontrolliert. Bei der einreise darfste falls du ein Navi hast mal rechts ran fahren und den Herren zeigen was dein Navi kann. Also falls ihr mit dem Navi in die Schweiz fahrt, einfach kurz vor der Grenze die Scheibenhalterung weg nehmen. Das verringert das Risiko rausgewunken zu werden enorm. ;)
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Hi,
das das im Ausland anders ist, ist richtig. Die Gedanken habe ich mir noch nie gemacht, war bisher damit nur in NL.
Wie es da abläuft weiß ich gar nicht, hatte es trotzdem an.
Ich habe irgendwo mal von einem "Notfallknopf" (ich glaube bei Navigon) gelesen, der ein Proggi startet, dass alle Blitzer löscht. Hat einer Ahnung wo es sowas gibt oder wie man sowas bastelt? Das wäre ja am einfachsten. ein Knopfdruck und weg. An die Daten kommt man ja wieder dran, einfach vorher sichern.
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Der POI Warner für Navigon hat einen Panic Button der sich selber komplett entfernen soll!
Gruss
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Hi,
wenn der Poi Warner laufen soll musst Du dein TomTom aber Downgraden (bei WM6) siehe hier (http://forum.pocketnavigation.de/tid1069560-sid.htm)
Gruß
Fred
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@ Gollum....
Soll das heißen ich sol umsteigen auf Navigon? :-)
Gibts denn für TT nichts vergleichbares, hat einer ne Ahnung?
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So Jungs, ab nächsten Jahr ist Schluß mit lustig und Blitzerwarnern und deren Programme in Deutschland!
Nach den neuen Beschlüssen von Bußgelderhöhungen und sind nun auch Programme verboten die stationäre Blitzer anzeigen. Die Grauzone ist somit aufgehoben und ein eindeutiges Verbot.
Die Strafe sind 75Euro, 4Punkte in Flensburg und Beschlagnnahme sowie Vernichtung des Gerätes. Dabei ist es egal (aktiver oder passives Gerät) ob es sich um einen Radarwarner, Handy oder PDA oder sonstiges Gerät handelt.
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Hast Du zu den "neuen Beschlüssen" auch eine Quelle? Würde mir das gern mal im Detail durchlesen.
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Zum Beispiel hier: http://www.chip.de/news/c1_news_24568520.html (http://www.chip.de/news/c1_news_24568520.html)
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Ich glaube nicht das er den Beitrag von Chip gemeint hat, der ist vom 12.03.2007
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Hallo Leute,
ihr kennt bestimmt das Sprichwort: "Wie die Katze um den heißen Brei laufen".
Ich glaube man kommt durch die Diskussion hier nicht drum rum, dass die Radarwarner in PDA's auch in Deutschland verboten sind.
Als der Absatz 1b in den § 23 StVO integriert wurde, war in der amtlichen Begründung (Erklärung des Gesetzgebers) zu der Gesetzesänderung zu lesen:
"...Nicht nur einzelne technische Geräte wie die derzeit am meisten verbreiteten Radarwarngeräte und Laserstörgeräte werden von dem Verbot erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen vergleichbaren Effekt erreichen. Das gilt insbesondere für die Verknüpfung der Warnung vor stationären Überwachungsanlagen mit modernen Zielführungssystemen..."
Folglich ist die Nutzung entsprechender Funktionen in Deutschland nicht gestattet.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Dohl
c/o Regierungspräsidium Freiburg
Landespolizeidirektion
Für mich ist diese Aussage offiziell genug, zu dem kommen die ganzen Berichte aus der Presse, die ich schon früher hier eingestellt habe.
Für mich hat sich das Thema erledigt, es ist mir nicht Wert wegen ein paar Blitzerwarnungen Punkte zu kassieren.
Grüße Pit V
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Ok, Du hast ja Recht auf Grund des von Dir zitiertem, hat Twen diesen Thread wieder eröffnet.
Nur drehen wir uns jetzt im Kreis. Wir waren zwischendurch beim Thema ob die Polizei einfach ein Handy beschlagnahmen darf und sind wieder bei Twens Zitat gelandet. ;)
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Den neuen Bußgeldkatalog 2008 mit den neuen Bestimmungen kann man sich wie immer auch schriftlich besorgen. Da hilft kein Jammern und kein lamentieren, es ist somit absolut nun auch in Deutschland verboten!
Die Kommunen haben sich beschwert immer weniger Einnahmen durch Ihre stationären Blitzanlagen zu haben von Jahr zu Jahr und somit der Paragraph des Verbotes erweitert werden muss und diesen nicht nur auf aktive Geräte wie Radarwarner sondern auch eindeutig auf passive Geräte mit Blitzwarnprogrammen zu erweitern.
Dieses ist nun endgültig geschehen am ruden Tisch mit Verkehrsminister Tiefensee und diese neuen Bußgeldverordnungen die drastisch erhöht worden sind und auch telefonieren ohne Freisprecheinrichtung u.s.w treten ab nächsten Jahres in Kraft und darunter fallen nun auch eindeutig Bltzerwarner.
Dieses wurde auch in letzter Zeit überall in den Nachrichten u.s.w gezeigt.
Und wie immer: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
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Hi Fred,
wenn das benutzen der Hard- und Software verboten ist, warum dürfte die Polizei die Geräte nicht beschlagnahmen?
Mal ne blöde Frage:
Wenn ich auf der Strasse mit einer Pistole rumschiesse, lässt man mich auch laufen?
@Idealforyou bin voll deiner Meinung
Gruß Pit V
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Die Polizei darf solch ein Gerät untersuchen bei der Verkehrskontrolle um festzustellen ob solche Datenbanken auf dem Gerät vorhanden sind.
Findet der Beamte solche Daten auf dem Gerät darf er es beschlagnahmen. Siehe auch folgenden Bericht:
http://www.internet-magazin.de/mobile/a/So-arbeiten-Navi-Radarwarner
Man wird wahrscheinlich auch extra Polizisten ausbilden die auf dem Gebiet spezialisiert sind und extra Vekehrskontrollen mit Schwerpunkt Navigationsgerätekontrollen durchzuführen, da diese Geräte jetzt schon fast in jedem Auto zu finden sind.
Das läuft nicht anders ab, als wenn Dich eine Streife anhält die einen Verdacht hat auf Drogen im Fahrzeug.
Die Polzei darf das Auto untersuchen. Stellt sich heraus das sich Drogen in em Auto befinden wird das Auto beschlagnahmt. Findet sie nichts darf man weiterfahren.
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Hi OrbitUserPit,
wenn das benutzen der Hard- und Software verboten ist, warum dürfte die Polizei die Geräte nicht beschlagnahmen?
bei einem reinen Radarwarner ist das eindeutig. Aber bei etwas so privates wie einem Handy/PPC brauchen die einen begründeten Anfangsverdacht.
Den hätten die nur wenn der Orbit bei der Polizeikontrolle ständig sich meldet mit wie z.B. "Achtung Starenkasten".
Wenn Du den Orbit vor einer Kontrolle in Deine Jackentasche steckst, bräuchten sie einen Durchsuchungsbefehl.
Und wehe sie finden nichts... ;)
- aber hatten wir ja schon - :)
Gruß
Fred
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Das ist nicht ganz richtig was Du schreibst.
Die Polizei muss keine Angst haben wenn Sie nichts findet und Sie braucht auch kein Durchsuchungsbefehl.
Sonst dürfte die Polizei keine Vekehrskontrollen machen und dürfte nur noch hinter Verkehrssünder hinterher sein.
Aber das ist mir zu müßig zu diskutieren, jeder muß selber wissen was er tut und welches Risiko er in Kauf nimmt.
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Hi Fred,
Du hättest Dir das Schrieben deiner letzten Antwort sparen können,
wenn Du die vorletzte Antwort von Idealforyou genauer durchgelesen hättest.
Gruß Pit V
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Sonst dürfte die Polizei keine Vekehrskontrollen machen und dürfte nur noch hinter Verkehrssünder hinterher sein.
Ist klar geregelt dürfen sie. ::)
Die Polizei muss keine Angst haben wenn Sie nichts findet und Sie braucht auch kein Durchsuchungsbefehl.
Mein ganz privates Handy am Körper?
Bei einer "Leibesvisitation" sieht die Sache aber schon anders aus, sie brauchen einen triftigen Grund. Und bei der Privatsphäre Handy/Orbit brauchen sie IMHO auf jeden Fall einen Durchsuchungsbefehl.
Denke an den Wirbel um den Bundestrojaner.
Gruß
Fred
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Hallo Fred,
könntest Du deine Behauptungen auch irgendwie belegen, was die Polizei darf oder nicht?
Ich denke es ist für die Grün/weißen ein begründeter Verdacht genug daß man Radarwarner verwendet,
wenn eine Navi/PDA Halterung an der Windschutzscheibe dran ist.
Und schon muß man die Taschen leeren, wenn man die Zeit hat das PDA in die Tasche zu stecken.
Ich glaube auch nicht daß die Jungs selbst schauen, sie lassen sich zeigen ob Radarwarner installiert sind.
Übrigens dürfen die Schweizer etwa mich auch nicht durchsuchen?
Gruß Pit V
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Naja, die meisten Navigationshandys und Geräte werden wohl in irgendwelchen Halterungen stecken und nicht beim Navigieren in der Hosentasche.
Aber es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird und deshalb wird die Polizei keinen Riesenaufstand machen um mit aller Gewalt solche Geräte aus den Verkehr zu ziehen und zu finden und Pogramme zu suchen auf den Geräten.
Aber erwischen tun die immer mal welche bei einer allgemeinen Vekehrskontrolle und das mit dem entsprechenden Gesetz im Rücken nun welches keine Grauzone mehr darstellt und eindeutig geregelt ist.
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Hier mal was Offizielles:
Für die Durchsuchung von Nichtverdächtigen setzt § 103 StPO strengere Voraussetzungen. Sie darf nur zur
Ergreifung des Beschuldigten, zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme ganz
bestimmter Gegenstände erfolgen. Außerdem müssen die gesuchte Person, die Spuren oder die gesuchten
Gegenstände in den betroffenen Räumen konkret vermutet werden.
Wie schon gesagt: Man kann es ja probieren, und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Pit
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Aber mal ehrlich gesagt, ein Blitzer kann an jeder Ecke stehen(mobil) oder ein Messfahrzeug hinter mir auf der Autobahn sein und und und....... Es gibt Piezo-Blitzer die kein Radarwarner erkennt( die Dinger werden bei uns hier eingesetzt) Wenn ein Radarwarner ein Laser anzeigt ist es sowieso schon zu spät, da der Laser zu diesem Zeitpunkt schon seine Messung gemacht hat. Dann gibt es die Lichtschrankenbitzer die häufig angewendet werden. u.v.m.
Im Grunde genommen bleibt es einem nur übrig sich an die Verkehrsregeln zu halten da keines von den Geräten alle Fallen anzeigen kann. Deshalb wird die Diskussion sinnlos und das Fazit sollte eigentlich sein das es nun klar geregelt worden ist, das man solche Zusatzprogramme auch nicht mehr nutzen darf.
Ob man mit 150 durch eine 30 Zone rast odér solche Geräte benutzt bei jedem sein eigenes Risiko. Es gibt welche die man erwischt und es gibt welche die man nicht erwischt.
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Hi,
sollte eigentlich auch mein Message sein.
Sorry daß es einige falsch verstehen.
Pit V
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folge daraus für mich: Speedcameras aus IGO schnell löschen, langsamer fahren und fertig ist die Sache :(
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...genau!
ich finde der Thread kann geschlossen werden, bis einer von der Polizei angehalten wurde und mal was konkretes berichten kann. Irgendwie wird man hier draus NICHT schlauer >:(
ja/ nein / vielleicht ....alles ist ungewiss, mit oder ohne §§
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So sind manche Diskussionen nun eben mal. Es gibt nicht nur schwarz und weiß - nicht immer kann man sich auf eine einheitliche und "richtige" Meinung festlegen. Wenn das immer zur Schließung von Threads führen würde... naja... :)
Also, das Thema bleibt offen. Es gibt keinen Grund, hier dicht zu machen. Freue mich schon darauf, in einem Jahr hier nochmal bewusst die weitere Entwicklung der Geschichte nachlesen zu können. :)
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"So sind manche Diskussionen nun eben mal. Es gibt nicht nur schwarz und weiß - nicht immer kann man sich auf eine einheitliche und "richtige" Meinung festlegen"
Es gibt schon schwarz/ weiß...wir sind alle nur unwissend. Von daher alles Spekulation!
du musst ja nicht schließen, will ja nur sagen, das "Gerede" bringt einen nicht weiter.
..........so lange nicht, bis einer von uns "verurteilt" wurde!
Fragt sich nur, wer der erste ist ;D
...was ist mit dem Panic-Knopf für den Orbit? Gibt's da neue Erkenntnisse
das wäre ja die Lösung
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Aha, hast doch noch was zum Thema zu sagen?!? ;)
Jeder entscheidet selbst, was er von diesem Thema hält. Und gerade hier sind viele unterschiedliche Meinungen vertreten. Deswegen kann man nicht sagen, dass man sich auf eine "richtige" Meinung zu dem Thema einigen kann. Die rechtliche Lage scheint aber - und da gebe ich Dir Recht - einigermaßen geklärt zu sein. Was wir daraus machen (zum Thema schwarz und weiß) bleibt jedem selbst überlassen. Die Umsetzung der Gesetzen ist dann wiederum eine andere Geschichte. Spannendes Thema jedenfalls!
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..kommt vlt auch darauf an, welchen Anwalt man hat und ob Advokat oder nicht ;D
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Hier gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachzulesen:
http://www.inside-handy.de/news/2737.html
Es besagt, dass die Polizei Handys nur mit richterlicher Genehmigung beschlagnahmen darf. Ich gehe davon aus, dass das damit auch für eine Durchsuchung gilt, schließlich müssten die ja mein Handy beschlagnahmen, wenn ich die Durchsuchung verweigere.
Beschlagnahmungen seien demnach nur bei "Straftaten von erheblicher Bedeutung" möglich.
Bitte sagt Bescheid, sollte dieses Urteil hier nicht anwendbar sein.
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Hallo,
hier mal zur Ergänzung:
vor einigen Tagen kam im Radio ein Bericht über ein Gerichtsurteil (Aktenzeichen habe ich leider nicht notieren können):
Die Polizei ist berechtigt, ein Navigationsgerät (auch ein Handy!) zu beschlagnahmen, wenn der Verdacht auf Blitzerwarner besteht. Ist rechtlich mit einem Radarwarner gleichzusetzen.
Auch wenn die OVI's nicht aktiviert sind tritt diese Beschlagnahmeregel in Kraft. Es genügt die Möglichkeit, Blitzerwarner zu aktivieren.
Ob das Handy wieder an den Besitzer zurückgegeben wird, weiß ich nicht.
Vielleicht finde ich das Aktenzeichen noch raus.
Aber ich habe mir gleich mal meine Blitzerwarner deinstalliert.
PS.: außerdem ist die Benutzung eines Handy als Navigationsgerät im Straßenverkehr nicht zulässig. Es gilt hier der Grundsatz, daß am Steuer kein Telefon gehandhabt werden darf.
Dieses gilt auch, wenn das Handy über einen Flugmodus verfügt. Hier gilt wieder: allein die Möglichkeit ist ein ausreichender Tatbestand.
Also ein Handy im Handyhalter darf von der Polizei in jedem Fall beschlagnahmt werden!
So ist die derzeitige Rechtsprechung!
Ich glaub' ich wander aus.
Hier wird man mittlerweile so gegängelt, eingeschränkt und verarscht von Politik, Justiz und Polizei. Es macht keinen Spaß mehr.....
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Also ein Handy im Handyhalter darf von der Polizei in jedem Fall beschlagnahmt werden!
So ist die derzeitige Rechtsprechung!
Die Polizei sagt doch immer man solle sich eine Freisprecheinrichtung einbauen. Und dann können die mir mein Handy trotzdem wegnehmen??? Glaub ich nicht...
MfG
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Ich denke auch, ohne einen "erhärteten" Anfangsverdacht, können die das nicht so ohne weiteres.
Gruß
Fred :)
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Hi,
meine persönliche Meinung: Ich gehe das Risiko ein und würde mit den Konsequenzen leben wenn der (sehr sehr unwahrscheinliche) Fall auftritt, dass ich erwischt werden würde.
Und außerdem ist bei mir Tomtom komplett inkl. den Blitzer-OVIs auf der Speicherkarte gespeichert und diese könnte man im Notfall noch schnell aus dem Orbit entfernen (vor allem wenn man z.B. den Orbit 2 o.ä. hat). Viel besser als ein "Panic Button". ;D
Und noch was anderes: Woher soll der Beamte überhaupt wissen, dass es sich beim Orbit um ein Handy mit GPS-Funktion handelt? Bei normalen Navigationsgeräten ist es eindeutig und der Polizist könnte nach Blitzerdatenbanken auf dem Gerät suchen aber der Orbit in der Halterung im Auto kann genauso wie eine stinknormale Handyhalterung mit Handy zum "nur telefonieren" aussehen. Deswegen sollte man den Unterschied von PNA und PPC nicht vergessen.
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Und noch was anderes: Woher soll der Beamte überhaupt wissen, dass es sich beim Orbit um ein Handy mit GPS-Funktion handelt?
Gehst du davon aus, dass alle Polizisten doof sind? Es gibt bestimmt auch einige Technikfreaks bei denen, die sich auch mit sowas auskennen. Und vor allem wenn du dich grade navigieren lässt und die an dir vorbei fahren bzw irgendwo stehen und dich aus dem Verkehr ziehen, so schnell hast du dein Navi nicht ausgestellt - zumindest merken die das wenn du es schnell ausschaltest und gucken auf deinem Handy nach Navigationssoftware. Außerdem steht (zumindest beim Orbit 1) hinten auf dem oberen Gummi "GPS" drauf - dort wo der Stecker für einen externen GPS-Empfänger versteckt ist. Spätestens dann merken die dass ein Handy mit Navi vorliegt.
Oder noch besser die haben vielleicht eine Liste, wo alle Handys mit GPS/Navigation aufgelistet sind und brauchen dich nur zu fragen was das für ein Handy ist...
MfG
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Spätestens dann merken die dass ein Handy mit Navi vorliegt.
Oder noch besser die haben vielleicht eine Liste, wo alle Handys mit GPS/Navigation aufgelistet sind und brauchen dich nur zu fragen was das für ein Handy ist...
PDAs sind kleine PCs mit zum Teil sensiblen Daten drauf. Wenn Dich da jeder Polizist ohne weiteres zur Herausgabe des PPC zwingen könnte, wäre es das Gleiche, als würden sie Deinen Notebook konfiszieren, weil der ja theoretisch illegale Software, Musik, Videos usw. enthalten könnten.
Ohne begründeten Anfangsverdacht und dem hinzuziehen der Staatsanwaltschaft geht da IMO wohl nichts.
Gruß
Fred :)
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Ohne begründeten Anfangsverdacht und dem hinzuziehen der Staatsanwaltschaft geht da IMO wohl nichts.
Staatsanwaltschaft... also ziehen die das erst ein wenn die ein Verfahren gegen dich eingeleitet haben... bis dahin hast du ja viel zeit das zeug zu löschen ;D
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Nein. die hast Du nicht unbedingt, sie könnten schon bei einen "dringenden Verdacht" den PDA beschlagnahmen. Um aber die Inhalte des PPcs einzusehen, braüchten sie schon so etwas wie einen "Durchsuchungsbefehl".
Gruß
Fred :)
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So Leute,
ich habe hier mal was belegbares mit Aktenzeichen:
Handy nicht als "Navi" nutzen!
Ein Mann nutzt sein Handy als Navigationsgerät im Auto. Ein Polizist stoppt ihn, fordert 70,- EUR.
Die muß der Mann zahlen, entscheiden die Richter:
Während der Fahrt darf man ein Handy überhaupt nicht nutzen - weder zum Telefonieren oder zum SMS-Lesen noch als "Navi".
(OLG Köln, Az. 81 Ss-OWI 49/08)
Quelle: "Hausfrauenglück-Zeitschrift" TINA vom (keine Ahnung mehr). Kann aber dem Az. nach nicht lange her sein.
Tobi
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Bleibt nur die Frage, ob er das Handy in der Hand hielt (nur dann gäbe es eine gewisse Logik) oder es sich in seiner Halterung befand.
Gruß
Fred :)
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Bleibt nur die Frage, ob er das Handy in der Hand hielt (nur dann gäbe es eine gewisse Logik) oder es sich in seiner Halterung befand.
Und ob unser PocketPC (!) auch als Handy gilt oder nur ein PDA mit Handyfunktion ist - und es deshalb rechtlich anders gehandhabt wird.
MfG
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Handy beim Autofahren nicht in die Hand nehmen 14.07.2008
14:02
Autofahrer dürfen am Lenkrad auch dann nicht zum Mobiltelefon greifen, wenn sie ihr Handy lediglich als Navigationshilfe nutzen wollen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem heute veröffentlichten Beschluss (Az. 81 Ss-OWi 49/08).
Ein Autofahrer war vom Amtsgericht Bonn wegen der Handynutzung zu einer Geldbuße von 70 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte behauptet, das Handy während der Fahrt nicht zum Telefonieren aus seiner Brusttasche genommen zu haben, sondern die Funktion als Navigationssystem zu nutzen.
Der 1. Strafsenat des OLG ließ die Beschwerde des Autofahrers nicht zur Entscheidung zu. Die Kölner Richter verwiesen auf die Straßenverkehrsordnung, laut der die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt untersagt ist, wenn der Fahrer das Gerät hierfür aufnimmt oder hält. Der Begriff der Benutzung schließt nach Meinung des Gerichts sämtliche Bedienfunktionen ein. Dies umfasse ausdrücklich auch die Möglichkeiten zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten, die von Handys neuerer Bauart zur Verfügung gestellt werden.
Die Nutzung als Navigationshilfe beinhalte einen Datenabruf und damit eine Kommunikation im weiteren Sinne, befanden die Richter. Der Autofahrer nehme das Gerät in die Hand, werde abgelenkt und könne die Hände vorübergehend nicht am Steuer halten.
Anders könne es bei einer "reinen Ortsverlagerung" des Mobiltelefons im Auto sein, die keinen konkreten Bezug zu einer der bestimmten Bedienfunktion habe. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
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Die Nutzung als Navigationshilfe beinhalte einen Datenabruf und damit eine Kommunikation im weiteren Sinne, befanden die Richter. Der Autofahrer nehme das Gerät in die Hand, werde abgelenkt und könne die Hände vorübergehend nicht am Steuer halten.
Und wenn ich es in seiner Halterung stecken lasse und dort bediene?
Anders könne es bei einer "reinen Ortsverlagerung" des Mobiltelefons im Auto sein, die keinen konkreten Bezug zu einer der bestimmten Bedienfunktion habe.
Also wäre es legal, wenn ich mein Handy während der Fahrt aus seiner Halterung nehme und meiner Freundin gebe, damit sie es für mich bedient?
MfG
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Und ob unser PocketPC (!) auch als Handy gilt oder nur ein PDA mit Handyfunktion ist - und es deshalb rechtlich anders gehandhabt wird.
MfG
Meiner Meinung nach sind die Gerichte noch zu "ewig gestrig" für moderne Technologien, so daß es letztlich egal ist, ob es ein "Handy mit Navifunktion" ist, ein "PDA mit Handyfunktion" oder sonstiges: das Gericht wird allein auf der Basis, daß man mit dem Ding in welcher Weise auch immer telefonieren kann, seine Urteile fällen.
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Moin,
das ist zwar nichts "rechtliches"...aber mich haben die Polizisten schon x-mal mit dem Orbit gesehen.
Wenn der in der Halterung steckt, ist er wohl auch nicht verboten, jedenfalls sagten die nichts.
Auch als ich mal angehalten wurde, fragte keiner nach Blitzern oder so.....
Mal andersherum gefragt: kam überhaupt jemand mal in Schwierigkeiten?
Also für mich ist das Ding ganz gut, weil ich dann "behutsamer" fahre. Auch da wo kein Blitzer "steht"
gebe ich dann nicht Gas weil ich einen "Freifahrtsschein" habe. Vor vielen Blitzern wird ja nun inzwischen auch schon per Schild gewarnt, weil sie einfach möchten, dass man Langsam fährt/ es sich um eine Gefahrenstelle handelt
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bin mir zwar nicht sicher, aber eigentlich habe ich ja keine "Blitzer" eingetragen, sondern "mir selbst eine Liste mir Gefahrenstellen" eingefügt um Unfälle zu vermeiden. Und damit ich vorsichtig fahre habe ich mri die mit "achtung, Tempo" hinterlegt. Das da "zufällig" ein Blitzer steht, tja da kann ich nix für...
Im Deutschen recht dürfte so eine Aussage auch helfen. McDoofs etc darf ich mir ja auch eintragen, sind eben nur ort von Interesse.
Aber keine Gewähr :P
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...McDoofs etc darf ich mir ja auch eintragen...
;D ;D ;D ;D
Bei mir heißen deine "Gefahrenstellen": "McDonalds" (Blitzer fest) und "McDonalds DriveIn" (Blitzer mobil)
;D ;D ;D
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Und wenn ich es in seiner Halterung stecken lasse und dort bediene?Also wäre es legal, wenn ich mein Handy während der Fahrt aus seiner Halterung nehme und meiner Freundin gebe, damit sie es für mich bedient?
MfG
Um dies zu beantworten habe ich den o. g. Artikel (OLG Köln, Az. 81 Ss-OWI 49/08) aufgerufen.
Wenn du das Handy in der Halterung läßt, darfst du es als Navi benutzen. Deine Freundin wird es wohl auch benutzen dürfen.
Aber den Auszug finde ich mal lustig:
"Danach ist die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt untersagt, wenn der Fahrer das Gerät hierfür aufnimmt oder hält. Der Begriff der Benutzung schließt nach Meinung des Gerichts sämtliche Bedienfunktionen ein, umfasst also nicht nur das Telefonieren, sondern auch andere Formen der Nutzung. Dies gilt etwa für das Versenden oder Öffnen von SMS, den Abruf von Daten oder eine andere Verwendung als Kommunikationsinstrument."
Ich darf also SMS schreiben, Spiele spielen etc. solange das Handy, während der Fahrt, nur in der Halterung bleibt
:D :D XD
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darfst du eben nicht. so steht es doch ganz klar hehehe oder war das jetzt ironisch gemeint von dir? hehe
aber generell find ich es nicht nicht gut dass leute während der fahrt sms schreiben.
aber telefonieren per head-set darf man doch auch wie ich weiss hehe
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War ironie, ich würd nicht wirklich während der Autofahrt AOE oder so spielen.....