XDA Orbit-Forum

XDA Orbit 2 / HTC Touch Cruise => Hardware und Zubehör - Orbit 2 => Topic started by: Torri on Mai 30, 2008, 14:18:48

Title: Rechtliches ums Freisprechen
Post by: Torri on Mai 30, 2008, 14:18:48
Die mitgelieferten Ohrhörer funktionieren ja so, dass ich mir schon beide Ohrstöpsel in die Ohren stecken sollte, damit das Mikrofon an der richtigen Stelle sitzt und ich es nutzen kann. Ist es nun erlaubt, während des Autofahrens zu telefonieren und beide Ohrstöpsel zu benutzen? (Voraussetzung ist natürlich, dass ich das XDA in der KFZ-Halterung nicht anfasse  ;) ).
Title: Re: Rechtliches ums Freisprechen
Post by: Paddys on Mai 30, 2008, 15:56:28
Während der Autofahrt darfst du maximal 1 Ohrstöpsel benutzen. Damit du noch Martinshörner hören kannst. Klingt zwar Blöd, wenn man so einige Anlagen aus getunten Autos hört, die Fahrer hören auch nix mehr. Aber ein Ohr soll mann laut rechtsprechung für den Verkehr frei haben. Deshalb sind die meisten Freisprechheadsets meist nur ein Ohrstöpsel mit Mikro.
Title: Re: Rechtliches ums Freisprechen
Post by: thj on Mai 31, 2008, 06:48:54
Während der Autofahrt darfst du maximal 1 Ohrstöpsel benutzen. Damit du noch Martinshörner hören kannst.

Wo steht das? Quelle?
Title: Re: Rechtliches ums Freisprechen
Post by: Biermensch on Mai 31, 2008, 08:22:57
was gilt für fahrräder? das gleiche?
Title: Re: Rechtliches ums Freisprechen
Post by: Onkelchen Hotte on Juni 18, 2008, 10:01:33
Hay, soweit mir bekannt ist es, wenn man sich im Straßenverkehr bewegt (egal ob mit Auto, Rad etc.) immer verboten, sich BEIDE Ohren zuzustopfen.
Frage ist, was Gehörlose machen?! Die dürfen schließlich auch auf die Straße  ;D ...

Gruß
Onkelchen
Title: Re: Rechtliches ums Freisprechen
Post by: Paddys on Juni 18, 2008, 16:44:34
Quelle Kommentar zur Straßenberkehrsordnung sagte der Polizist der mich damals auf dem Fahrrad angehalten hat zu mir. Bezieht sich natürlich auf den gesamten Straßenverkehr.
Title: Re: Rechtliches ums Freisprechen
Post by: elvis on Juni 18, 2008, 18:40:55
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__23.html mehr konnte ich auf die schnelle nicht finden aber ich glaube da muss auch immer die aktuelle rechssprechung mit berücksichtigt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/index.html
übrigens eine echt interessante website die haben fast alles an gesetzten...

und beide ohren darf man auf dem Rad "zustopfen"... hab ich zumindest mal in der ADAC gelesen... solange man noch die umwelt wahrnimmt... (hierzu habe ich aber keine urteile/textstellen)
Title: Re: Rechtliches ums Freisprechen
Post by: tobias_hesse on Juni 29, 2008, 10:18:48
Aha... Ich als Motorrad-Fahrer habe bei längeren Autobahfahrten (Spitzengeschwindigkeiten ~250km/h) seinerzeit immer Gehörschutz getragen, um mir mein Gehöhr nicht vom Fahrtwind ruinieren zu lassen.....   Sollte sowas etwa auch illegal gewesen sein???
Title: Re: Rechtliches ums Freisprechen
Post by: Thoron3th on Juni 29, 2008, 15:29:00

§ 23 StVO Pflichten des Fahrzeugführers:

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.

Die Freisprechanlage muss so bedient werden können, ohne das Handy in der Hand zu halten. Also mit eine Halterung ist das telefonieren erlaubt.

Die Kopfhörer müssen aber vor dem Gespräch schon im Ohr sein, den sonst muss man das Autotelefon( Ohrhörer gehören ja dann dazu) aufnehmen.

Nach § 23 StVO:

Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt werden.

Das heißt, nur einen Ohrstöpsel ins Ohr, denn mit dem anderen Ohr müssen Warnsignale (Martinshorn, Hupen) erkannt werden können.

(Natürlich gilt das auch für laute Musik, aber die unverbesserlichen gibt es ja immer)


PS:
( § 23 (1b) StVO Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).==> für die Radarwarner OVIS in Tomtom)

Title: Re: Rechtliches ums Freisprechen
Post by: DaGrind on Juni 29, 2008, 16:12:33
Das heißt, nur einen Ohrstöpsel ins Ohr, denn mit dem anderen Ohr müssen Warnsignale (Martinshorn, Hupen) erkannt werden können.

Den Satz hast du aber selbst reininterpretiert oder ;)

Wenn man telefoniert mit zwei Ohrhörern ist nämlich überhaupt nichts eingeschränkt - Umgebungsgeräusche sind scho bissl lauter ..

Und OVIs bzgl. festinstallierten Geräten sind was ganz anderes als das, worum es in diesem Paragraphen geht !!
Title: Re: Rechtliches ums Freisprechen
Post by: pemabo on Juni 29, 2008, 17:35:31
TomTom ist garnicht in der Lage, Verkehrsüberwachungsfunktionen anzuzeigen oder zu stören ! Es zeigt ( gespeicherte) Gefahrenpunkte an. Den Ordnugsbehörden sei es freigestellt, an diesen Stellen auch Geschwindigkeitskontrollen vorzunehmen.
Title: Re: Rechtliches ums Freisprechen
Post by: Thoron3th on Juni 30, 2008, 10:41:52
Sorry, da muss ich euch entäuschen, rein rechtlich gesehen sind die OVIS Maßnahmen die die Vehrksehrsüberwachung anzeigen und somit nach § 23(2b) ein Verstoß. Nur werden die kaum geahndet, kann ja nicht von jedem einzelnen Handy/NAvi wissen, ob das die Blitzer anzeigt.


Das mit den Ohrhörern ist leider auch nicht ausgedacht, sondern von meinem Verkehrsrechtslehrer. Der Arbeitet sich immer in dier Veränderungen in den neuen Parapraphen rein und hat uns das Problem als neues Problem vorgestellt.

Was man aber bei der ganzen Sache bedenken muss ist, die Nachweißbarkeit. Ob man bei einer Vorbeifahrt erkennen kann, ob jemand zwei oder einen Ohrstöpsle im Ohr hat ist schon schwer festzustellen.
 
Title: Re: Rechtliches ums Freisprechen
Post by: pemabo on Juni 30, 2008, 11:21:37
Bist Du Schweizer? Da ist das so. In Deutschland gibt es da ( meines wissens nach; ich bin kein Rechtsverdreher) bisher kein einziges Urteil. ( Wo sind denn all die ADAC Mitglieder, die in Ihrem Verein mal nachfragen können?)
Title: Re: Rechtliches ums Freisprechen
Post by: sope on Juni 30, 2008, 12:32:38
Nach § 23 StVO:

Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt werden.



Das ist meiner Meinung nach die typisch deutsche, schwammige Formulierung um alles gelichzeitig zu beinhalten und den Staat aus der Pflicht zu nehmen. Wenn ich mit Tempo 20km/h im Wald ein Reh anfahre und in der Nähe ein Schild: "Achtung, Wild kreuzt!" steht, dann bin ich schuld.

Wenn ich also zwei Ohrstecker während der Fahrt zum telefonieren benutze, dann höre ich immer noch jedes Martinshorn im Umkreis von 100 Metern. Die Geräuschlücken bei Sprache geben das locker her, im Gegensatz zu Musik.

Falls ich das Martinshorn aus irgendwelchen Gründen dann nicht höre (Scheidungskrieg am Telefon, daher unachtsam), darf ich halt auf keinen Fall sagen, ich hab es nicht gehört.

Ebenso ist alles während der Fahrt zu unterlassen, was die Aufmerksamkeit vom Strassenverkehr ablenkt. Wenn ich also beim Telefonieren mit Bluetooth einen Unfall baue, bin ich trotzdem Schuld.

Ich denke, man sollte die Kirche im Dorf lassen und das Restrisiko akzeptieren. Oder eben streng gesetzestreu agieren. Das bedeutet: Kein Radio, kein Handy, 20 km/h^^
Title: Re: Rechtliches ums Freisprechen
Post by: Thoron3th on Juni 30, 2008, 14:44:28
nein bin kein Schweizer, aber nach der gängigen Rechtsauffassung wird es in Deutschland genau so kommen. Es wurde bisher nur noch keiner gefunden an dem ein Exempel statuiert werden kann.  ;)

Aber um die das ganze zu relativieren:

Die meisten Beamten werden solche  "Verstöße" erst gar nicht anzeigen, denn genau solche schwammigen Paragraphen machen es doch sehr schwer einen richtigen Mittelweg zwischen ,was ist Verstoß und was keiner ,zu finden.

Da muss wohl erst einer in den sauren Apfel beißen und sich von einem Gericht in so einem Fall zu verurteilen, damit Klarheit herrscht.

Gruß Fred
Title: Re: Rechtliches ums Freisprechen
Post by: MajorGriffon on September 18, 2008, 09:04:42
Es ist Blödsinn, das man sich nicht beide Ohre "zustopfen" darf - das Wort Kopfhörer ist in der StVO nicht zu finden.

Ich habe gegen ein solche Ticket schon erfolgreich wiedersprochen (mit dem Rad unterwegs, Mucke an)

Zum einen habe ich den Beamten angeboten, doch auzuprobieren, ob ich mit dem laufenden Teil in den Ohren noch Hupen oder Martinshörner hören - hat die nicht interessiert... Ich könnte ja Motorengeräusche von hinten überhören. Warum ich die jetzt hören muss war mir schleierhaft, wer "nach Gehör" mit dem Rad abbiegt oder die Spur wechselt u.ä. landet sowieso früher oder später im Rollstuhl...

Das habe ich im Wiederspruch angegeben und ausserdem argumentiert, das ich mit einem offenen Ohrstöpsel (nicht die Earplugs, die sind wirklich schey.sse) auch bei hoher Lautstärke akkustisch mindestens soviel von Verkehr mitbekomme, wie ein Autofahrer in einem geschlossenen Fahrzeug mit Lüftung, aber ohne Radio.
Daher wäre das m.M. keine Beeinträchtigung im Sinne der Verordnung (Autofahrer müssen ja auch nicht mit offenen Fenstern fahren und akkustisch gut abgeschirmte Fahrzeuge werden auch zugelassen sofern man Hupen u.Ä. noch gut hören kann.

Jau, hatte erfolg - die können sich nicht alles zurechtbiegen wie es grade passt!