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XDA Orbit / HTC Artemis
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Modifizierte ROMs - Orbit 1
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Nachweisbarkeit eines geflashten ROMs
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Autor
Thema: Nachweisbarkeit eines geflashten ROMs (Gelesen 3903 mal)
Witti
Newbie
Offline
Beiträge: 27
Nachweisbarkeit eines geflashten ROMs
«
am:
Oktober 13, 2007, 11:39:21 »
Hallo liebe Orbitler!
Ich bin nun seit knapp 2 Wochen zufriedener Besitzer eines Artemis von O2. Mittlerweile habe ich eine Menge über das Gerät gelesen, vieles hier bei Euch, manches bei den developern oder Anderen. Und nun, da der Spieltrieb und Forscherdrang die Sorge vor einem Stromausfall oder Ähnlichem klar überwiegt, würde ich mir gern andere ROMs einmal genauer ansehen. Doch bevor ich das tue würde ich noch gern zwei Fragen geklärt wissen und hoffe dabei auf Eure Erfahrung.
Die erste Frage:
Nach dem cid unlocking erscheint ja als SPL-Version die 1.11 - Angenonmmen aus meinem Orbit wird irgendwann ein Garantiefall und ich spiele das aktuelle Original-O2-Rom wieder drauf, bleibt dann diese neue Version bestehen oder wird auch SPL wieder auf die ursprüngliche Version zurückgesetzt?
Die zweite Frage:
Gibt es abgesehen davon irgendetwas anderes, wodurch mir O2 später nachweisen könnte, dass ich jemals ein anderes ROM geflasht hatte?
In gespannter Erwartung Eurer Antworten,
Witti
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anlieger
Full Member
Offline
Beiträge: 114
Re: Nachweisbarkeit eines geflashten ROMs
«
Antworten #1 am:
Oktober 13, 2007, 12:51:23 »
vor meinem ersten einsenden wegen reparatur hatte ich auch das b&b 4.1 drauf. vor dem einsenden zurückgeflasht auf org. o2 rom.
es gab keinerlei beanstandungen seitens o2.
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Witti
Newbie
Offline
Beiträge: 27
Re: Nachweisbarkeit eines geflashten ROMs
«
Antworten #2 am:
Oktober 14, 2007, 11:40:24 »
Danke. Allerdings könnte das ja auch an freundlichen oder unaufmerksamen Mitarbeitern gelegen haben.
Ich habe es jetzt jedenfalls gewagt. Beim Original-ROM von HTC z.B. wird auch die SPL-Version wieder geändert, bei B&B 4.2 hingegen bleibt sie auf 1.10.
(Falls sich mal ein anderer Anfänger genau diese Frage stellt)
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