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Autor Thema: Weiße Streifen auf dem Display?!?!  (Gelesen 2359 mal)
Capval
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« am: Juni 04, 2008, 09:51:57 »

Hallo,

seit 4 Monaten besitze ich den Orbit 2. Super Gerät, allerdings habe ich seit dem Wochenende zahlreiche weiße Streifen im oberen Teil des Displays (siehe Foto). Weder Soft, - noch Hardreset und auch das neue Update der Firmware von o2 bringen keine Abhilfe. Kennt jemand das Problem und gibt es vielleicht eine Lösung? Viele Grüße und danke im Voraus.
« Letzte Änderung: Juni 04, 2008, 09:53:43 von Capval » Gespeichert
fred_999
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« Antworten #1 am: Juni 04, 2008, 10:16:33 »

Hi Capval,

herzlich willkommen in der Community.

Du wirst Deinen Orbit wohl zur Reparatur geben müssen.

In diesem Forum gibt es viele Leidensgenossen von Dir:

http://www.orbit-forum.de/xda_orbit_2/display_macht_streifen-t5479.0.html;msg38414#msg38414

http://www.orbit-forum.de/xda_orbit_2/orbit_2_display_die_umfrage-t5475.0.html

http://www.orbit-forum.de/xda_orbit_2/streifen_auf_dem_display_display_defekt-t4641.0.html

Oder gib einfach mal in die Suche "Display Steifen" ein, da kommen viele weitere Treffer.

Gruß
Fred
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Yakumo Delta 300 GPS -> XDA Orbit -> XDA Orbit 2 -> HTC Touch HD, aktuell:  HTC-HD2 und HD7
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Der Weg ist das Ziel.
(Konfuzius)
Capval
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« Antworten #2 am: Juni 04, 2008, 10:22:12 »

Das habe ich schon befürchtet, hab eben direkt bei HTC angerufen, die meinten ab zur Reparatur. Normal kann so ein gehäufter Fehler bei einem so teuren Gerät allerdings nicht sein und auch der fehlende Grafiktreiber ist ziemlich enttäuschend. Na ja, vielen Dank auf alle Fälle!
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kalti
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« Antworten #3 am: Juni 04, 2008, 12:43:28 »

Stell dich auf ne Rechnung über rund 230 Euro von CS Communications ein.
Gab bisher kaum Fälle in denen O2 hier die Garantie hat walten lassen.

Selbstreparieren kostet zwischen 55 und 90 Euro, allerdings erlischt dabei die Garantie.

Gruß,
kalti
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pemabo
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« Antworten #4 am: Juni 04, 2008, 17:47:26 »

O2 bzw. HTC müssen - im ersten halben Jahr- Dir nachweisen, dass dieser Fehler ursächlich durch Deine falsche Behandlung aufgetreten ist. Ich denke, Du wirst insofern gute Chancen haben, soweit keine äussere Beschädigung, die diesen Fehler verursacht haben kann, vorhanden ist.
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Gruß

Peter
kalti
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« Antworten #5 am: Juni 04, 2008, 18:39:38 »

Das ist leider nicht richtig.

Das Gewährleistungsrecht (im Produkthaftungsgesetz verankert) sagt lediglich aus, dass man während der ersten 6 Monate nicht nachweisen muss ob der Fehler vom Kauf ab oder im Nachhinein entstanden ist.
Ich habe lange mit meinem Anwalt darüber diskutiert und er sieht keine Chance ohne einen Sachverständigen, der ein Gutachten erstellt, das beweist, dass der Schaden durch einen "Produktionsfehler" und nicht durch Eigenverschulden entstanden ist.

Ich drücke dir dennoch alle 25 Daumen, die ich gerne hätte :-).

Grüße,
kalTi
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pemabo
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« Antworten #6 am: Juni 05, 2008, 05:49:39 »

Ich weiß nicht, was Dein Anwalt von Technik versteht? Zumindest würfelst Du hier zwei Sachen durcheinander.
Fakt ist, das die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer ( nicht Hersteller!) und nicht beim Käufer liegt.
Das heißt, der Verkäufer ist nachweispflichtig, dass der Schaden ursächlich nicht auf einem Produktionsfehler beruht. ( §476 Beweislastumkehr)

http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html#BJNR001950896BJNE043002377

Das Produkthaftungsgesetz hat hiermit rein garnichts zu tun ! Banal gesagt werden im Produkthaftungsgesetz die Schäden abgehandelt, die durch eine defekte Sache an Leib, Leben usw. verursacht werden, z.B. Stromschlag, nicht aber an der Sache   selbst. Im Gegensatz zur Gewährleistung ist hierfür der 'Inverkehrbringer' zuständig. D.h. der Produzent, soweit er sich in der EU befindet, bzw der Importeur. 


Quote from: Wikipedia
Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen. Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen. Das BGH-Urteil vom 2. Juni 2004 Az: VIII ZR 329/03 legt diese Vorschrift sehr eng aus.[1]

Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette.

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Gruß

Peter
Capval
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« Antworten #7 am: Juni 05, 2008, 06:36:19 »

Hola :) ... da hab ich ja eine Diskussion vom Stapel gelassen. Vielen Dank für die rege Beteiligung. Auf alle Fälle bin ich gespannt und informiere euch wie es ausgegangen ist!!!
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Kai
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« Antworten #8 am: Juni 05, 2008, 08:50:51 »

Hallo,

na da muss ich mich ja auch noch mal in die Runde einbringen, also bin zwar kein Anwalt, aber meine Rechtskenntnis würde auch sagen das wenn äußerlich keine Beschädigung vorhanden ist, und man demnach davon ausgehen kann muss, daß das Gerät auch ordnugsgemäß betrieben worden ist. Dies bedeutet das frei nach Wikipedia der Verkäufer ist der Haftende....
Allerdings steht noch aus, da die Fehler wohl sehr gehäuft auftreten, ob es sich nicht im allgemeinen um einen Herstellungsfehler handelt für den der Hersteller an sich haftbar ist. Mein Display machte auch weiße Streifen, Gerät 4 Wochen alt. Habe das Gerät jetzt vor 1 1/2 Wochen an o2 geschickt, bisher habe ich aber noch keine Antwort erhalten. Die Frage ist doch, ob nicht explizit auf das wohl sehr anfällige Display seitens des Herstellers hingewiesen werden muss. Weil ein zB tragen in der Hosentasche kein Grund für einen Garantieauschluss sein dürfte. Da das tragen in der Hosentasche an sich ja ein weitläufig verbreiteter Aufbewahrungsort für ein Handy ist und weder der Hersteller noch O2 darauf hinweisen das dies nicht zulässig wäre.
Weiß ja nicht wie das die juristen hier (falls vorhanden bitte mal melden) so sehen, aber denke im Falle eines Rechtstreits, hätten wir da gar nicht so schlechte Karten.

Liebe Grüße

Kai
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pemabo
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« Antworten #9 am: Juni 05, 2008, 09:12:42 »

Wir haben hier gottseidank (noch) keine amerikanischen Verhältnisse, sonnst müßte man bei jedem Einschalten des Gerätes erst mal folgende Punkte bestätigen:
- Das tragen des PDA in der Gesäßtasche kann beim setzen das Gerät beschädigen.
- die Aufbewahrung des PDA in der Hosentasche kann unter gewissen Umständen zu Feuchtigkeitsschäden führen  ;D
- zu langes Telefonieren kann unter Umständen zu Gesundheitsschäden führen ( was dann ev. ein Fall für die Produkthaftung wäre )
usw.

Ob der Hersteller dafür haftbar ist, ist eine Sache zwischen Verkäufer und Hersteller / Importeur. Der Endkunde ist hier aussen vor.
Anders verhält es sich mit einer Garantie, die der Hersteller ausspricht. Aber das ist wieder eine andere Geschichte und auch bei Wikipedia bestens erklärt.

BTW: Meinem Orbiter lag eine Garantiekarte von O2 bei. Auch mal ganz interessant, diese zu lesen.


« Letzte Änderung: Juni 05, 2008, 09:32:32 von pemabo » Gespeichert

Gruß

Peter
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